Versand und Rücknahme

Ihre Versandverpackung

Pakete werden normalerweise 2 Tage nach Zahlungseingang mit DHL mit Bestellverfolgemöglichkeit und Ablieferung ohne Unterschrift geliefert. Wenn Sie lieber eine DHL-Sendung per Einschreiben erhalten möchten, entstehen zusätzliche Kosten. Bitte kontaktieren Sie uns, bevor Sie dieses Liefermethode wählen. Wir senden Ihnen einen Link für die Bestellverfolgung unabhängig davon, welche Liefermethode Sie wählen.

Die Versandkosten beinhalten Lade- und Verpackungsgebühren sowie die Portokosten. Die Verladegebühren stehen fest, wobei Transportkosten schwanken, je nach Gesamtgewicht des Pakets. Wir raten Ihnen, mehrere Artikel in einer Bestellung zusammenzufassen. Wir können zwei verschiedene Bestellungen nicht zusammenlegen, und die Versandkosten werden separat für jede Bestellung gerechnet. Ihr Paket wird auf Ihr Risiko versandt, aber zerbrechliche Ware wird besonders sorgsam behandelt.

Die Versandschachteln sind weit geschnitten und ihre Ware wird gut geschützt verpackt.

Verpackungsverordnung

http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s2234.pdf

Batteriegesetz

Das Batteriegesetz (BattG) gilt seit 01.12.2009 und hat die bis dahin geltende Batterieverordnung (BattV) abgelöst. Gem. § 9 Abs.1 Batteriegesetz ist jeder Vertreiber von Batterien verpflichtet, vom Endnutzer Altbatterien an oder in unmittelbarer Nähe der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückzunehmen. Jeder Vertreiber, der gewerblich Batterien an Endnutzer abgibt, hat zudem den Kunden gem. § 18 Abs.1 Batteriegesetz durch gut sicht- und lesbare, im unmittelbaren Sichtbereich des Hauptkundenstroms platzierte Schrift- oder Bildtafeln darauf hinzuweisen, dass Batterien nach Gebrauch an der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgegeben werden können und dass der Endnutzer zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet ist. Zudem muss der Händler darauf hinweisen, welche Bedeutung das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gem. § 17 Abs.1 BattG hat und welche Bedeutung die nachfolgenden chemischen Zeichen „Hg, Cd, Pb“ nach § 17 Abs.3 BattG haben.